FAQ
Hier die wichtigsten Fragen
Hier die wichtigsten Fragen
Sobald der Antrag auf Anerkennung der Ausbildung, die im Ausland absolviert und vollständig bei der zuständigen Landesbehörde eingereicht wurde, prüft das Amt anhand der gesetzlichen Regelungen die Gleichwertigkeit der ausländischen mit der deutschen Ausbildung.
Sollten dabei wesentliche Unterschiede zwischen den Ausbildungen bestehen, erhalten Sie einen sogenannten Defizit- bzw. Feststellungsbescheid. Sie haben dann die Möglichkeit eine Eignungs- bzw. Kenntnisprüfung abzulegen, oder an einem Anpassungslehrgang teilzunehmen.
Im Defizitbescheid finden Sie Informationen zum Umfang und Inhalt eines möglichen Anpassungslehrgangs.
Der Anpassungslehrgang dient zusammen mit dem Abschlussgespräch der Feststellung, ob Sie über die zur Ausübung des Berufes erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Entsprechend dem Lehrgangsziel handelt es sich um theoretischen und fachpraktischen Unterricht und um ein Praktikum mit theoretischer Unterweisung. Sollte die Einrichtung, in der der Anpassungslehrgang abgeleistet wird, theoretischen und praktischen Unterricht in Ihrem Gesundheitsberuf anbieten, nehmen Sie an diesem teil.
Ziel des Anpassungslehrgangs ist es, dass Sie die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung des Berufs nachweisen.
Laut Informationen von Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt ist CareLend Bildungsgesellschaft mbH den einzigen Anbieter von Anpassungsmaßnahmen für ausländischen Pflegekräfte in Sachsen-Anhalt
Die Dauer und die Inhalte des Anpassungslehrgangs werden nach Prüfung Ihrer Unterlagen für die Bereiche festgesetzt, in denen wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung bestehen, sodass Sie Ihr Lehrgangsziel erreichen.
Der Anpassungslehrgang muss nicht in Vollzeit abgeleistet werden, sondern kann individuell in Absprache mit der praktischen Ausbildungsstätte abgesprochen bzw. vereinbart werden. Wenn der Anpassungslehrgang in Teilzeit abgeleistet wird, verlängert sich die Dauer des Anpassungslehrgangs entsprechend.
Der Anpassungslehrgang schließt mit einer Prüfung in Form eines Abschlussgesprächs über den Inhalt der theoretischen und praktischen Ausbildung ab.
Die Teilnehmer haben während der Theoriezeit täglich ca. 8 Stunden Unterricht. Zusätzlich empfehlen wir täglich ca. 2 Stunden weitere Lernzeit, um den Schulstoff, welcher am Tag in der Schule vermittelt wurde, zu vertiefen und ggf. auswendig zu lernen
Das Curriculum haben wir selbstständig verfasst. Es basiert auf der Ausbildungsverordnung (generalistische Ausbildung) des Bundeslandes Sachsen-Anhalt. Wir haben durch das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt in Halle/Saale die Zustimmung erhalten, dass die Inhalte unseres Curriculums geeignet sind, sämtliche Defizite, die bei der Prüfung des ausländischen Ausbildungsabschlusses festgestellt werden, zu beseitigen bzw. auszugleichen.
Die Berufsurkunde als Pflegefachmann / Pflegefachfrau wird nach der erfolgreichen Absolvierung der Anpassungsmaßnahme vom Landesverwaltungsamtes Sachsen-Anhalt ausgehändigt. Diese ist nicht nur bundesweit , sondern europaweit gültig.
Für jeden Bereich, in dem ein wesentlicher Unterschied zur deutschen Ausbildung festgestellt wurde, muss am Ende des Anpassungslehrgangs ein Abschlussgespräch geführt werden. Dabei werden die Inhalte des Anpassungslehrgangs von dem jeweiligen Bereich geprüft.
Das Abschlussgespräch dauert in der Regel ca. 30 Minuten.
Es erfolgt nach der Beendigung der Theorie- und Praktikumszeit keine Prüfung, sondern ein sogenanntes Abschlussgespräch. Daran nimmt neben dem Teilnehmer, die Lehrkraft und der Praxisanleiter teil. Es ist durchaus auch möglich, dass auch ein Vertreter der zuständigen Behörde (Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt) daran teilnehmen möchte.
Die Teilnehmer sind nach den erfolgten ca. 4 Monaten Theoriephase und den ca. 6 Monaten Praxisphase sehr gut auf das stattfindende Abschlussgespräch vorbereitet.
Zusätzlich finden ca. 2 bis 3 Wochen vor dem Abschlussgespräch regelmäßige Online-Meetings statt, um Gespräche, Aufgaben und Situationen des Abschlussgespräches zu simulieren.
Das Abschlussgespräch wird von zwei Personen geführt:
Wenn Sie im Abschlussgespräch nicht die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten für Ihren Beruf nachweisen können, entscheiden die Fachprüfer über eine angemessene Verlängerung des Anpassungslehrgangs.
Eine Verlängerung des Anpassungslehrgangs ist nur einmal zulässig und wird beim Landesprüfungsamt in Halle beantragt. Die Ableistung erfolgt in der CareLend Bildungsgesellschaft mbH.
Nach der Verlängerung findet erneut ein Abschlussgespräch statt. Wenn Sie auch hier Ihre Kenntnisse nicht nachweisen können, muss der Anpassungslehrgang komplett wiederholt werden. Die Wiederholung des Anpassungslehrgangs ist nur einmal zulässig.
Die Bewerbung ist ganzjährig möglich.
Nach einem erfolgreichen Antrag bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur/Ihrem Jobcenter vor Ort, sind die Kursgebühren über einen Bildungsgutschein bis zu 100% förderfähig. Kosten, die im Zusammenhang mit der Einreise, dem Anerkennungsverfahren entstehen, müssen eigenständig getragen werden. Das betrifft auch die Kosten der Unterkunft.
Siehe bitte Kosten die Anpassungsmaßnahme
Sollte die ausländische Pflegekraft nach Deutschland anhand §16d einreisen und hat einen Arbeitsvertrag als Hilfskraft im Pflegebereich erhalten, besteht in der Regel der Anspruch auf einen Bildungsgutschein. Gern helfen wir Ihnen diesbezüglich.
Der Arbeitgeber beantragt den Bildungsgutschein bei seinem zuständigen Arbeitgeberservice der Bundesagentur für Arbeit, in der Stadt wo er seinen Sitz hat. In der Regel dauert die Bearbeitung dieses Antrages ca. 1-2 Monate. Deswegen empfiehlt es sich den Antrag rechtzeitig vor Beginn der Anpassungsmaßnahme zu stellen.
Alternativ:
Der Pfleger kann bei der Bundesagentur für Arbeit oder Jobcenter fragen, ob er Anspruch auf einen Bildungsgutschein hat, um die Anpassungsmaßnahme zu besuchen.
Zur Zeit müssen alle InteressentInnen ein Bewerbungsgespräch führen, in dem sie ihre sprachliche und fachliche Eignung für die anschließende Tätigkeit in Deutschland beweisen. Die persönliche Zuverlässigkeit ist ebenfalls Bestandteil der des Gespräches.
Dazu gehört folgende Voraussetzungen:
Nach dem bestandenen Abschlussgespräch der Anpassungsmaßnahme, erhalten Sie Ihre Berufsurkunde in Sachsen- Anhalt. Diese ist in der gesamten Bundesrepublik Deutschland gültig.
Kosten werden in der Regel durch einen Bildungsgutschein abgedeckt. Dieser muss mindestens 3 Tage vor Beginn des Anpassungslehrgangs bei der CareLend Bildungsgesellschaft mbH vorliegen.
Der schulische Unterricht gestaltet sich als Blended-Learning-Format und umfasst eine Kombination aus Präsenzformaten, die ganz persönlich je nach Ergebnis Ihres Teilanerkennungsbescheides in Präsenzform von Ihnen absolviert werden können. Der fachpraktische Unterricht wird bei unseren Kooperationspartnern absolviert.
Die Anpassungsmaßnahme findet im Präsenzunterricht statt. Nur in Ausnahmefällen bieten wir Online-Unterricht an – nur, wenn es anderweitig nicht möglich ist (zum Beispiel in der Corona-Pandemie). Wir betrachten den Präsenzunterricht -pädagogisch und fachlich betrachtet- wesentlich besser als Online-Unterricht.
Ort des theoretischen Teiles der Anpassungsmaßnahme: Feldstr. 4a, 06667 Weißenfels
Ort des praktischen Teiles der Anpassungsmaßnahme: medizinische Einrichtungen, bundesweit. In anderen Worten: Die Praxiseinrichtung kann in vorheriger Absprache mit dem Arbeitgeber im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland stattfinden
Ja, im Rahmen des Anpassungslehrgangs besteht die Möglichkeit vergütete Praktika bei unseren Kooperationspartnern zu absolvieren. Während der Anerkennung können Sie so ihr vorhandenes und neu erworbenes Wissen vertiefen und sich auf die anschließende Tätigkeit als anerkannte Fachkraft vorbereiten.
Alternativ: Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit als “Pfleger vor Anerkennung” bzw. “Hilfskraft in Pflegebereich”
Wir unterrichten in Präsenzform in der Regel von Montag bis Freitag in der Zeit von 8:15 bis 15:15 Uhr.
Theorie: 90 Arbeitstage (Weißenfels)
Praktikum: 112 Arbeitstage (Praktikumsbetrieb/ Arbeitgeber)
Urlaub: 10 Tage
Insgesamt 720 Stunden Theorie und 904 Stunden Praktikum
Die Theoriestunden finden in Präsenzform statt; Blockunterricht von Montag – Freitag je 7,5 Zeitstunden/Tag
Praktikum: Laut Defizitbescheid / Feststellungsbescheid in Bezug auf die Fachbereiche (bundesweiter Einsatz möglich)
Derzeit gibt es bei Vorliegen der fachlichen und persönlichen Voraussetzungen (z. Bsp. persönliche Zuverlässigkeit, Freude an der Arbeit mit Menschen, Durchhaltevermögen) nahezu eine Jobgarantie.
Unsere Teilnehmer kommen aus verschiedenen Ländern der Welt, hauptsächlich aus EU-Drittländern. Wir betreuten bisher folgende Nationalitäten:
Marokko, Tunesien, Ägypten, Indien, Pakistan, Irak, Iran, Türkei, Ukraine.
selbstverständlich sind alle Nationalitäten bei uns herzlich willkommen!
Einige Teilnehmer besitzen bereits einen Führerschein aus ihrem Heimatland. Dieser ist -in der Regel- während der ersten 6 Monate in Deutschland mit vorhandener Übersetzung gültig. In der Regel werden die Führerscheine unserer Teilnehmer aus den EU-Drittländern in Deutschland nicht anerkannt. Sie müssen sich hier eine Fahrschule suchen, um die geforderte Theorie- und Praxisstunden in verkürzter Form zu absolvieren. Gern unterstützen wir sie dabei.
Wir haben bisher Bewerber / Teilnehmer die mindestens 22 Jahre alt bis maximum 40 Jahre alt sind.
Wir achten darauf, dass die Teilnehmer vor Beginn der Anpassungsmaßnahme das B2 Sprachniveau nachweisen können.
Generell kann man die Teilnehmer nicht dazu verpflichten nach Beendigung der Weiterbildung zur Fachkraft bei einem bestimmten Arbeitgeber ein Arbeitsverhältnis zu begründen.
Um zu erreichen, dass Ihnen die Teilnehmer nach Beendigung der Weiterbildung weiterhin treu bleiben, helfen z. B.:
Wir arbeiten mit Spezialisten im Bereich der Integration von ausländischen Pflegekräften zusammen. Auf Wunsch stellen wir gern den Kontakt her.
§16 AufenthG. Siehe bitte Paragraf 16 und Paragraf 16a auf folgenden Seiten:
Die Anpassungsmaßnahme beinhaltet theoretische und praktische Phasen.
Der theoretische Teil beginnt unmittelbar nach der Anreise in Weißenfels in der CareLend Bildungseinrichtung. Sobald sich die ausländischen Krankenpfleger in Deutschland befinden, unterstützen wir sie bei der Anmeldung in der Stadtverwaltung in Weißenfels.
Während der gesamten Theorie Phase ( i.d.R. 4 Monate) ist die ausländischen Pflegekraft in Weißenfels untergebracht. Wir übernehmen die Organisation einer Unterkunft in Weißenfels.
Sobald die Theoriephase beendet ist, beginnt der praktische Teil. Die Durchführung der praktischen Phase findet in dem Gebiet statt, wo der Arbeitgeber/ Praktikumsbetrieb seinen Sitz hat. I.d.R. übernimmt der Arbeitgeber oder dessen Beauftragter, z.B. Vermittlungsagenturen die Verantwortung und unterstützt bei der Suche nach einer Unterkunft.
Es nicht erforderlich zwei Haushalte zu finanzieren. Das bedeutet, dass ihr einziger Wohnsitz während der Theoriephase Weißenfels ist und während der Praxis die Stadt, in der der Arbeitgeber seinen Sitz hat.
In vielen Fällen werden Wohngemeinschaften gebildet. Vor diesem Hintergrund und in Bezug auf kulturelle und religiöse Aspekte sollten die weiblichen und männlichen Kollegen in getrennten Unterkünften untergebracht werden.
Nach der Aufnahme der Tätigkeit als Fachkraft, beginnt für die Pflegekräfte in der Regel der Familienzusammenführungsprozess. In dem Fall wird eine größere Wohnung benötigt. Dafür ist dann der Pfleger selbst zuständig. Die Miete bzw. Unterkunftskosten zahlen die Teilnehmer selbst von ihrem Gehalt.
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH übernimmt diesen Schritt gerne für Sie. Die benötigten Unterlagen seitens der Bewerber werden mit unserer Hilfe organisiert und anschließend beim zuständigen Amt von uns eingereicht.
Die ausgewählte Krankenkasse meldet die Teilnehmer bei der gesetzlichen Sozialversicherung (Krankenkasse) und der Rentenversicherung an. Danach erhalten sie zeitnah die Mitgliedsbescheinigung und den Sozialversicherungsnachweis mit der Rentenversicherungsnummer. Sobald sich den Teilnehmern bei der Meldestelle mit ihrem deutschen Wohnsitz in Weißenfels angemeldet haben, erhalten sie einige Tage später automatisch ihre persönliche Identifikationsnummer.
Wir achten darauf, dass die Teilnehmer vor der Anreise möglichst vollständig geimpft sind. Um einen Nachweis über die Impfungen wie Masern, COVID19, Tetanus, Diphtherie, Keuchhusten, Mumps, Röteln, Poliomyelitis, Windpocken, Hepatitis B wird vor Beginn der Visaverfahren gebeten.
Nach der Anreise organisieren wir einen Termin bei einem Hausarzt, um die Impfungen aus dem Heimatland, in einen deutschen Impfausweis übertragen zu lassen. Eventuell fehlende Impfungen oder Auffrischungen werden dabei nachgeholt.
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH unterstützt bei:
Diese Dienstleistungen bietet CareLend Bildungsgesellschaft mbH kostenfrei an.
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH ist keine Vermittlungsagentur, sondern ein Bildungsträger für Anpassungsmaßnahmen. Wir übernehmen die gesamte Organisation des theoretischen und praktischen Teils der Anpassungsmaßnahme bis die ausländische Pflegekraft ihre Berufsurkunde erhalten hat und als Fachkraft arbeitet.
Quellen von Teilnehmern:
Grundsätzlich JA
Unsere Anpassungsmaßnahme ist auf den Ausbildungsinhalt und Regelungen, welche in Sachsen-Anhalt derzeit gültig sind, konzipiert. Nach einem erfolgreichen Abschluss der Anpassungsmaßnahme erhält die ausländische Pflegekraft eine Berufsurkunde, welche Bundesweit gültig ist.
Die Einreisevorkehrungen dauern, durch unsere hervorragenden Beziehungen mit den betroffenen Behörden (Botschaften, Arbeitsagentur, Ausländerbehörde, Städteverwaltung etc.), ca. 4 Monate. Normalerweise dauern die Einreisevorkehrungen wesentlich länger.
10 Monate dauert die Anpassungsmaßnahme.
Davon 6 Monate Tätigkeit als Hilfskraft im Krankenhaus.
Generell bevorzugen die medizinischen Einrichtungen, mit denen wir kooperieren, Anpassungsmaßnahmen statt Vorbereitung auf Kenntnisprüfung. Die ausländische Pflegekraft verfügt durch diese Vorbereitungszeit an mehr Sicherheit und sehr guten Kenntnissen über die Ausführung des Pflegeberufes (bzgl. Grund- und Behandlungspflege) in Deutschland.
Was uns allerdings auszeichnet ist:
Die generalistische Pflegeausbildung startet jedes Jahr am 1. März und am 1. September.
Der Urlaubsanspruch ist tariflich geregelt und Teil Ihres Ausbildungsvertrags mit Ihrem Ausbildungsträger.
Sie schließen einen Ausbildungsvertrag ab und bekommen eine Ausbildungsvergütung. Die Höhe ist abhängig von Ihrem Ausbildungsträger. Bitte erkundigen Sie sich direkt vor Ort – am besten beim Bewerbungsgespräch.
Die Theorie lernen Sie an der Pflegeschule der CareLend Bildungsgesellschaft mbH an den Standorten Weißenfels und Halle (in Gründung).. Die endgültige Zuordnung erfolgt kurz vor Start der Ausbildung.