Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

CareLend Bildungsgesellschaft mbH

Feldstraße 4a

06667 Weißenfels – Germany

Geschäftsführer: Mohammed Behairy

E-Mail: info@cl-bildung.de

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Bildungsangebote und Dienstleistungen der CareLend Bildungsgesellschaft mbH (im Folgenden „CL‑Bildung“), insbesondere:

  • Anpassungslehrgänge nach Pflegeberufegesetz
  • Orientierungs- und Integrationsmaßnahmen
  • Theoretische und praktische Fort- und Weiterbildungen
  • Berufsspezifische Qualifikationen im Gesundheitswesen
  • Medizinisch-pflegerische Zusatzqualifikationen
  • Zukünftige Bildungsangebote im Gesundheitsbereich (z. B. OTA/ATA‑Vorbereitung, klinische Qualifikationen)

CL‑Bildung bietet zurzeit keine Sprachkurse (B1/B2) und keine Vorbereitung auf Kenntnisprüfungen an.

Diese AGB gelten für:

  • Teilnehmende
  • Arbeitgeber, die Mitarbeitende anmelden
  • Behörden oder Kostenträger

Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn CL‑Bildung sie schriftlich bestätigt.

§2 Vertragsabschluss

Ein Vertrag kommt zustande durch:

  • schriftliche Anmeldung
  • Online-Anmeldung
  • E-Mail-Bestätigung
  • Annahme eines Angebots
  • Bewilligung durch Kostenträger
  • Teilnahmebestätigung von CL‑Bildung

CL‑Bildung kann Anmeldungen ohne Angabe von Gründen ablehnen.

§3 Leistungen von CL‑Bildung

CL‑Bildung bietet:

  • fachtheoretischen Unterricht
  • praktische Übungen und Praxiseinheiten
  • Lernstandsanalysen und Berichte
  • Dokumentenunterstützung im Anerkennungsverfahren
  • Nutzung von Lernplattformen
  • Organisation von Praktikumseinsätzen (falls erforderlich)
  • Beratung im Bildungsablauf
  • neue Qualifizierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen

CL‑Bildung schuldet eine fachlich sorgfältige Durchführung, aber keinen garantierten Prüfungserfolg oder Anerkennungsbescheid.

§4 Pflichten der Teilnehmenden

Teilnehmende verpflichten sich:

  • regelmäßig teilzunehmen
  • Lernmaterialien zu nutzen
  • erforderliche Unterlagen vollständig einzureichen
  • Fehlzeiten unverzüglich mitzuteilen
  • die Hausordnung einzuhalten
  • mit Dozierenden und Mitlernenden respektvoll umzugehen

Bei Täuschungsversuchen, wiederholten Fehlzeiten oder schweren Verstößen kann ein Ausschluss erfolgen.

§5 Pflichten der Arbeitgeber / Kostenträger

Arbeitgeber bzw. Institutionen verpflichten sich:

  • Teilnehmende korrekt anzumelden
  • erforderliche Unterlagen bereitzustellen
  • einen Ansprechpartner zu stellen
  • Teilnehmende während Praxiseinsätzen zu unterstützen
  • alle Kosten gemäß Vereinbarung fristgerecht zu tragen

Arbeitgeber dürfen keine unzulässigen Rückzahlungsvereinbarungen mit Teilnehmenden schließen.

§6 Rücktritt und Kündigung

1. Rücktritt vor Kursbeginn

  • Bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei
  • Ab 13 Tage vor Beginn: 25 % der Kursgebühr

2. Kündigung nach Kursbeginn

Kündigung ohne Kosten möglich bei:

  • nachgewiesener Krankheit
  • Schwangerschaft
  • schwerem Schicksalsschlag
  • höherer Gewalt

In allen anderen Fällen werden die bereits geleisteten Unterrichtseinheiten anteilig berechnet.

3. Kündigung durch CL‑Bildung

CL‑Bildung kann kündigen, wenn:

  • Teilnehmende wiederholt unentschuldigt fehlen
  • Unterlagen trotz Aufforderung nicht eingereicht werden
  • Verhaltensverstöße vorliegen
  • gesetzliche Vorgaben verletzt werden

§7 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die Preise laut Angebot oder Vertrag.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar.

Bei Zahlungsverzug kann die Teilnahme ruhen.

Förderungen (BAMF, Agentur für Arbeit etc.) werden berücksichtigt.

Sämtliche Preise sind im Abschnitt ‚Zertifizierungen‘ online abrufbar.

Teilnehmenden entstehen keine Vermittlungskosten, da CL‑Bildung kein Vermittlungsunternehmen ist.

§8 Teilnahmebescheinigungen & Leistungsnachweise

Teilnehmende erhalten:

  • Teilnahmebescheinigung (ab 90 % Anwesenheit)
  • Lernstandsberichte
  • Modulzertifikate (wenn vorgesehen)

Anerkennungs‑ und Prüfentscheidungen liegen ausschließlich bei den Behörden.

§9 Haftung

CL‑Bildung haftet nur für:

  • Vorsatz
  • grobe Fahrlässigkeit

CL‑Bildung haftet nicht für:

  • Prüfungsergebnisse
  • Anerkennungsentscheidungen von Behörden
  • technische Störungen Dritter
  • Internetprobleme
  • Terminverschiebungen z.B. durch Behörden

§10 Datenschutz

Daten werden nach DSGVO verarbeitet.

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertrags. Siehe bitte Datenschutzerklärung auf cl-bildung.de

§11 Beschwerdemanagement

Beschwerden können gerichtet werden an:

info@cl-bildung.de

  • Eingang wird innerhalb von 2 Werktagen bestätigt
  • Antwort innerhalb von 14 Werktagen
  • Vertrauliche Behandlung gemäß Hinweisgeberschutzgesetz

§12 Geheimhaltung

Alle internen Informationen von Teilnehmenden oder Arbeitgebern werden streng vertraulich behandelt – auch nach Vertragsende.

§13 Schlussbestimmungen

  • Änderungen bedürfen der Schriftform
  • Es gilt deutsches Recht
  • Gerichtsstand ist Sitz von Cl-Bildung.
  • Unwirksame Klauseln berühren den Vertrag nicht

WIDERRUFSBELEHRUNG

Widerrufsrecht

Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen einen Vertrag zu widerrufen.

Die Frist beginnt mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss die Erklärung gesendet werden an:

CareLend Bildungsgesellschaft mbH

Feldstr. 4a

06667 Weißenfels

info@cl-bildung.de

Die Erklärung kann per:

  • E-Mail
  • Brief
  • PDF
  • handschriftlich unterschriebenem Dokument

gesendet werden.

Folgen des Widerrufs

Besonderer Hinweis

Vorzeitiger Beginn der Bildungsmaßnahme

Wenn Teilnehmende ausdrücklich verlangen, dass der Unterricht vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, gilt:

Das Widerrufsrecht erlischt vollständig, sobald die Leistung vollständig erbracht ist.

Bei teilweiser Teilnahme muss der Wert der bereits erbrachten Leistung anteilig gezahlt werden.

Dies muss durch aktives Ankreuzen bestätigt werden (Online oder schriftlich).

Ausschlussgründe

Ein Widerruf ist nicht möglich, wenn:

  • die Leistung vollständig erbracht wurde
  • die Maßnahme durch Behördenförderung gebunden ist (z. B. AVGS)

Muster-Widerrufsformular

(Bei Widerruf bitte ausfüllen und einsenden.)

An:

CareLend Bildungsgesellschaft mbH

Feldstr. 4a

06667 Weißenfels

info@cl-bildung.de

Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über folgende Bildungsmaßnahme:

Kursname: ____________________________________

Startdatum: __________________________________

Teilnehmer:

Name: _______________________________________

Adresse: _____________________________________

E-Mail: _______________________________________

Ort, Datum: _________________________________

Unterschrift (bei Brief): ______________________

Informationsblatt für internationale Pflegekräfte

Integration und Berufsanerkennung in Deutschland

Unverbindliche Prozessbeschreibung

Stand: Juli 2026

Wichtiger Hinweis

Die nachfolgende Darstellung dient ausschließlich der allgemeinen Information. Sie stellt weder ein verbindliches Vertragsangebot noch eine Garantie für die Teilnahme an einer Maßnahme, die Erteilung eines Visums, die Bewilligung von Fördermitteln, den Abschluss eines Arbeitsvertrages oder die Erteilung einer Berufsanerkennung dar. Entscheidungen hierüber treffen ausschließlich die jeweils zuständigen Behörden, Förderstellen, Arbeitgeber oder sonstigen Entscheidungsträger.

Die individuellen Voraussetzungen und Verfahrensabläufe können je nach Herkunftsland, Bundesland, persönlicher Qualifikation und behördlicher Entscheidung abweichen.

Möglicher Ablauf der beruflichen Anerkennung

Bewerbung und Erstberatung

Interessierte Pflegekräfte können sich direkt an die CareLend Bildungsgesellschaft mbH wenden oder über Kooperationspartner empfohlen werden.

Im Rahmen einer unverbindlichen Erstberatung können unter anderem folgende Punkte geprüft werden:

  • beruflicher Werdegang
  • Ausbildungsnachweise
  • praktische Berufserfahrung
  • Sprachkenntnisse
  • persönliche Zielsetzung

Die Prüfung der Unterlagen dient ausschließlich der Einschätzung möglicher Anerkennungswege und ersetzt keine behördliche Bewertung.

Sprachqualifizierung

Für die Anerkennung als Pflegefachkraft in Deutschland werden in der Regel Deutschkenntnisse auf Niveau B2 benötigt.

Soweit noch kein anerkanntes Sprachzertifikat vorliegt, kann eine Sprachqualifizierung erfolgen, beispielsweise über:

  • Sprachschulen im Herkunftsland
  • Online-Unterricht
  • Kooperationspartner
  • Sprachschulen in Deutschland

Als mögliche Nachweise kommen je nach behördlichen Anforderungen beispielsweise Zertifikate von ECL, telc, ÖSD, TestDaF oder Goethe-Institut in Betracht.

Die Anerkennung einzelner Sprachzertifikate erfolgt durch die jeweils zuständigen Behörden.

Anerkennungsverfahren

Für ausländische Pflegekräfte ist grundsätzlich ein Anerkennungsverfahren erforderlich.

Die Antragstellung erfolgt bei der jeweils zuständigen Anerkennungsbehörde.

Auf Wunsch kann Unterstützung bei folgenden Schritten angeboten werden:

  • Zusammenstellung der Unterlagen
  • Einreichung von Dokumenten
  • Kommunikation mit Behörden
  • Klärung von Rückfragen

Die Entscheidung über die Anerkennung sowie die Feststellung möglicher Qualifikationsunterschiede erfolgt ausschließlich durch die zuständige Behörde.

Diese kann unter anderem folgende Ausgleichsmaßnahmen festlegen:

  • Anpassungslehrgang (Anpassungsmaßnahme)
  • Kenntnisprüfung
  • weitere behördlich festgelegte Nachweise

Beschäftigung während der Anerkennungsphase

Je nach individueller Situation und Arbeitgeber kann während der Anerkennungsphase eine Beschäftigung im Pflegebereich möglich sein.

Dies erfolgt ausschließlich auf Grundlage eines separaten Arbeitsvertrages zwischen Pflegekraft und Arbeitgeber.

Ein Anspruch auf einen Arbeitsvertrag besteht nicht.

Art, Umfang und Vergütung der Beschäftigung werden ausschließlich zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart.

Teilnahme an der Anpassungsmaßnahme

Sofern die zuständige Behörde einen Anpassungslehrgang als Ausgleichsmaßnahme festsetzt und alle Teilnahmevoraussetzungen erfüllt sind, kann eine Teilnahme an der Anpassungsmaßnahme der CareLend Bildungsgesellschaft erfolgen.

Die Maßnahme umfasst derzeit in der Regel:

Theoretischer Teil

  • ca. 4 Monate Präsenzunterricht
  • Unterrichtsort Weißenfels / Halle (Saale)
  • fachliche und rechtliche Grundlagen der Pflege in Deutschland
  • Dokumentation
  • Kommunikation
  • Qualitätsmanagement
  • Arzneimittellehre
  • Expertenstandards
  • Pflegeprozess

Praktischer Teil

  • ca. 6 Monate praktische Qualifizierung
  • Durchführung in einer geeigneten medizinischen Einrichtung
  • Anleitung durch qualifizierte Praxisanleiter
  • Erwerb pflegerischer Handlungskompetenz nach deutschen Standards

Abweichungen aufgrund gesetzlicher Änderungen oder behördlicher Vorgaben bleiben vorbehalten.

Abschluss der Ausgleichsmaßnahme

Nach erfolgreicher Absolvierung aller von der Behörde festgelegten Anforderungen erfolgt die Übermittlung der erforderlichen Nachweise an die zuständige Anerkennungsbehörde.

Die Entscheidung über die Erteilung der Berufserlaubnis bzw. Berufsurkunde liegt ausschließlich bei der zuständigen Behörde.

Ein Anspruch auf Erteilung der Berufsurkunde besteht nicht.

Berufliche und soziale Integration

Nach Abschluss der Anerkennung kann CareLend im Rahmen seiner Möglichkeiten unterstützende Integrationsleistungen anbieten.

Beispielsweise:

  • Unterstützung bei Behördengängen
  • Orientierung im deutschen Gesundheitssystem
  • Beratung zu Wohnen und Alltag
  • Unterstützung bei beruflichen Fragestellungen
  • Vermittlung an Netzwerkpartner

Art, Umfang und Dauer möglicher Unterstützungsleistungen richten sich nach den jeweils verfügbaren Kapazitäten und individuellen Vereinbarungen.

Anpassungsmaßnahme für internationale Pflegekräfte – Kursbeschreibung

Ziel der Maßnahme

Der Anpassungslehrgang dient dem Ausgleich der von der zuständigen Anerkennungsbehörde festgestellten wesentlichen Unterschiede zwischen der ausländischen Berufsqualifikation und der deutschen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann.

Ziel ist die Erfüllung der behördlich festgelegten Anforderungen für die Berufsanerkennung in Deutschland.

Zielgruppe

Die Maßnahme richtet sich insbesondere an:

  • international ausgebildete Pflegekräfte
  • Personen mit Defizitbescheid oder Feststellungsbescheid
  • Pflegekräfte mit geplanter Berufsanerkennung in Deutschland
  • Pflegehilfskräfte und Pflegekräfte vor Anerkennung, die bereits in Deutschland beschäftigt sind und die Voraussetzungen für die Erlangung einer Berufsurkunde als Pflegefachfrau bzw. Pflegefachmann erfüllen möchten
  • Mitarbeitende von Krankenhäusern, Rehabilitationskliniken, ambulanten Pflegediensten, stationären Altenpflegeeinrichtungen sowie sonstigen Einrichtungen des Gesundheitswesens, deren Anerkennungsverfahren noch nicht begonnen wurde oder bei denen bisher keine erfolgreiche Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation erreicht werden konnte
  • Arbeitgeber aus der Akutpflege, ambulanten Pflege und Langzeitpflege, die ihre international ausgebildeten Pflegekräfte bei der beruflichen Anerkennung in Deutschland unterstützen und langfristig als anerkannte Pflegefachkräfte beschäftigen möchten

Ergänzender Hinweis für Arbeitgeber: Die Anpassungsmaßnahme bietet Einrichtungen des Gesundheitswesens die Möglichkeit, bereits beschäftigte oder neu gewonnene internationale Pflegekräfte gezielt bei der Erfüllung der behördlich festgelegten Anerkennungsanforderungen zu unterstützen. Ziel ist die Qualifizierung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann gemäß den Vorgaben der zuständigen Anerkennungsbehörden und die langfristige Fachkräftebindung im Unternehmen.

Zugangsvoraussetzungen

In der Regel:

  • gültiger Defizit- bzw. Feststellungsbescheid
  • ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1)
  • gesundheitliche Eignung
  • gültiger Aufenthaltstitel, sofern erforderlich

Die endgültige Zulassung erfolgt nach individueller Prüfung.

Umfang der Maßnahme

Theorie: 720 Unterrichtseinheiten, Präsenzunterricht in Weißenfels

Praxis: 904 Stunden praktische Qualifizierung, bundesweite Durchführung möglich

Gesamtdauer: etwa 10 Monate

Förderung

Die Maßnahme ist AZAV-zertifiziert.

Eine Förderung durch Bildungsgutschein kann grundsätzlich möglich sein, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Über die Bewilligung entscheidet ausschließlich die zuständige Agentur für Arbeit oder das zuständige Jobcenter.

Fördermöglichkeiten können im Einzelfall bestehen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Entscheidung hierüber obliegt ausschließlich den zuständigen Förderstellen.

Pflegekräfte und Arbeitgeber erhalten vorab eine unverbindliche und kostenfreie Beratung zu Fördermöglichkeiten, Anerkennungsverfahren und Teilnahmevoraussetzungen.

Zusätzliche Fördermöglichkeiten können unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, beispielsweise für:

  • Fahrtkosten
  • Kinderbetreuung
  • Unterkunftskosten

Hierüber entscheiden ausschließlich die zuständigen Leistungsträger.

Veranstaltungsort

CareLend Bildungsgesellschaft mbH

Feldstraße 4a

06667 Weißenfels

Sachsen-Anhalt

Hinweise zur Unterkunft

Sofern verfügbar, kann auf Wunsch Unterstützung bei der Suche nach geeignetem Wohnraum in Weißenfels erfolgen.

Ein Anspruch auf Bereitstellung von Wohnraum besteht nicht.

Qualitätshinweis

Die CareLend Bildungsgesellschaft ist nach AZAV zertifiziert. Die Durchführung erfolgt entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und behördlichen Anforderungen.

Bisherige Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben die Anpassungsmaßnahme mit einer sehr hohen Erfolgsquote erfolgreich abgeschlossen. Die Erfolgsquote lag in den vergangenen Kursen bei nahezu 100 %. Individuelle Lernerfolge sowie Entscheidungen der zuständigen Anerkennungsbehörden können jedoch nicht garantiert werden. Frühere Ergebnisse lassen keine verbindlichen Rückschlüsse auf zukünftige individuelle Erfolge zu.

Rechtliche Hinweise und Haftungsausschluss

Unverbindliche Informationen

Die in diesem Dokument enthaltenen Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung für internationale Pflegekräfte und stellen weder ein verbindliches Vertragsangebot noch eine rechtlich bindende Zusage dar.

Insbesondere begründen die dargestellten Prozesse, Abläufe, Zeitangaben, Fördermöglichkeiten oder Unterstützungsleistungen keinen Rechtsanspruch auf:

  • Aufnahme in eine Bildungsmaßnahme
  • Abschluss eines Arbeitsvertrages
  • Erhalt eines Visums
  • Erteilung eines Aufenthaltstitels
  • Bewilligung eines Bildungsgutscheins
  • Gewährung sonstiger Förderleistungen
  • Durchführung einer Anerkennungsmaßnahme
  • Erteilung einer Berufsurkunde oder Berufserlaubnis

Entscheidungen Dritter

Entscheidungen über Anerkennungsverfahren, Visa, Aufenthaltstitel, Fördermittel, Bildungsgutscheine, Arbeitserlaubnisse und Berufsurkunden werden ausschließlich von den jeweils zuständigen Behörden, Institutionen oder Arbeitgebern getroffen.

Die CareLend GmbH und die CareLend Bildungsgesellschaft mbH haben keinen Einfluss auf behördliche Entscheidungen und können deren Ausgang nicht garantieren.

Keine Erfolgs- oder Vermittlungsgarantie

Die Teilnahme an einer Bildungs- oder Anpassungsmaßnahme führt nicht automatisch zur Anerkennung der Berufsqualifikation oder zur Erteilung einer Berufsurkunde.

Ebenso kann keine Garantie für:

  • den erfolgreichen Abschluss der Maßnahme
  • die Anerkennung der Berufsqualifikation
  • die Aufnahme einer Beschäftigung
  • eine bestimmte Vergütung
  • einen bestimmten Arbeitsort
  • eine dauerhafte Beschäftigung

übernommen werden.

Frühere Erfolgsquoten oder Erfahrungswerte stellen keine Garantie für zukünftige Ergebnisse dar.

Förderung und Finanzierung

Fördermöglichkeiten durch die Bundesagentur für Arbeit, Jobcenter, Integrationsämter oder sonstige öffentliche Stellen richten sich ausschließlich nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen.

Ob und in welchem Umfang Förderungen bewilligt werden, liegt allein im Ermessen der zuständigen Stellen.

Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Änderungen von Angeboten

CareLend behält sich vor, Inhalte, Termine, Unterrichtsformen, Veranstaltungsorte, Dozenten, Kooperationspartner sowie organisatorische Abläufe jederzeit anzupassen, sofern dies aus fachlichen, rechtlichen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Gründen erforderlich wird.

Hieraus entstehen keine Schadensersatz- oder Ersatzansprüche.

Unterkunft und Unterstützung

Soweit Unterstützung bei der Suche nach Unterkunft, Praktikumsplätzen, Arbeitgebern oder sonstigen Dienstleistungen angeboten wird, handelt es sich um freiwillige Serviceleistungen.

Ein Anspruch auf die erfolgreiche Vermittlung einer Unterkunft, eines Praktikumsplatzes oder eines Arbeitsplatzes besteht nicht.

Haftungsbeschränkung

Die CareLend GmbH sowie die CareLend Bildungsgesellschaft mbH übernehmen keine Haftung für Entscheidungen von Behörden, Arbeitgebern, Förderstellen oder sonstigen Dritten.

Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität von Informationen externer Stellen wird keine Gewähr übernommen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt.

Maßgeblichkeit individueller Vereinbarungen

Für die Teilnahme an Bildungsmaßnahmen, Beratungsleistungen oder sonstigen Angeboten sind ausschließlich die jeweils gültigen Verträge, Teilnahmebedingungen und gesetzlichen Bestimmungen maßgeblich.

Dieses Informationsblatt ersetzt keine individuelle Beratung und begründet keine vertraglichen Verpflichtungen.

Unterstützt von führenden Institutionen

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AGB | CareLend Bildungsgesellschaft mbH