Im Rahmen unserer Anpassungsmaßnahmen für ausländische Pflegekräfte suchen wir nach geeigneten Praktikumsplätzen, um den Teilnehmenden die Möglichkeit zu bieten, ihre fachlichen Kompetenzen in der praktischen Anwendung zu vertiefen und sich mit den Arbeitsabläufen in deutschen Pflegeeinrichtungen vertraut zu machen. Wir sind überzeugt, dass ein Praktikum sowohl für die Teilnehmenden als auch für Ihre Einrichtung eine wertvolle Bereicherung darstellt. Die ausländischen Pflegekräfte bringen bereits fundierte Kenntnisse und Erfahrungen mit und sind motiviert, sich in das deutsche Gesundheitssystem zu integrieren.
Die CareLend Bildungsgesellschaft mbH führt Anpassungslehrgänge für ausländische Pflegekräfte durch. Ein Lehrgang umfasst 10 Monate, davon 4 Monate Theorie und 6 Monate Praktikum. In unserer laufenden Anpassungsmaßnahme haben wir den theoretischen Teil am 25.11.2024 begonnen, der am 10.04.2025 endet. Im Anschluss haben die Teilnehmer ein paar Tage Urlaub und starten mit dem Praktikum am 22.04.2025. Das Praktikum endet am 01.10.2025 mit einem Abschlussgesprächs in unserer Bildungseinrichtung. Jeder Teilnehmer ist im Besitz eines Defizitbescheides, in dem die zu absolvierenden Einsatzbereiche und deren Umfang festgeschrieben sind. Unsere Teilnehmer kommen zum Beispiel aus Ägypten, Marokko, Tunesien und der Ukraine. Aus unserem letzten Kurs haben alle ihre Prüfung bestanden und wurden von den jeweiligen Einrichtungen übernommen. Uns wurde von Seiten der Klinik sehr gute Bildungsarbeit bescheinigt.
Bevor unsere Teilnehmer mit der Maßnahme beginnen können, müssen sie einen Antrag beim Landesverwaltungsamt auf Anerkennung des im Heimatland erworbenen Berufsabschlusses stellen. Nach der Übermittlung des Defizitbescheids an den zukünftigen Teilnehmer wird dieser darauf hingewiesen, eine Anpassungsmaßnahme zu absolvieren. Gemäß der generalistisch ausgerichteten Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Pflegeberufe, die nicht mehr ausschließlich auf die Krankenpflege (Akutpflege) beschränkt ist, liegen die Defizite der Teilnehmenden aus dem Ausland hauptsächlich im Bereich der Langzeitpflege (ehemals Altenpflege). Die Berufsbezeichnung lautet nun „Pflegefachfrau“ bzw. „Pflegefachmann“ und umfasst sowohl die Akut- als auch die Langzeitpflege. Um den Anforderungen der praktischen Ausbildung gerecht zu werden, müssen wir für die drei Praxisphasen entsprechende Arbeitgeber organisieren oder Kooperationen zwischen Einrichtungen aufbauen.
Die Teilnehmenden absolvieren 240 Stunden im Krankenhaus (ca. 6-7 Wochen), 500 Stunden in einer Senioreneinrichtung (ca. 14 Wochen) und 160 Stunden in der ambulanten Pflege (ca. 4 Wochen).
Folgende Einrichtungen sind für die praktische Ausbildung mit theoretischer Unterweisung geeignet:
- Stationäre Akutpflege: Einrichtungen nach §108 SGB V (z.B. Akutkrankenhäuser)
- Stationäre Langzeitpflege: Einrichtungen nach §71 Abs. 2 SGB XI (z.B. Pflegeheime)
- Ambulante Pflege: Einrichtungen nach §71 Abs. 1 SGB XI, §72 Abs. 1 SGB XI und §37 SGB V (z.B. ambulante Pflegedienste)
Während des Praktikums sind die Teilnehmenden verpflichtet, ein Praktikumsbegleitheft in Zusammenarbeit mit dem Praxisanleiter zu führen.
Hiermit möchten wir Sie über die Möglichkeit informieren, dem Teilnehmer eine Festanstellung als Hilfskraft im Pflegebereich zu bieten. Die Ausstellung eines Arbeitsvertrags verursacht für Sie keine Kosten. Unser nächster Anpassungslehrgang startet am 02.05.2025. Über eine mögliche Zusammenarbeit und Ihre Mitwirkung würden wir uns sehr freuen.
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